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   BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19, 1 WB 13.19, 1 WB 14.19   

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https://dejure.org/2020,3461
BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19, 1 WB 13.19, 1 WB 14.19 (https://dejure.org/2020,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19, 1 WB 13.19, 1 WB 14.19 (https://dejure.org/2020,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19, 1 WB 13.19, 1 WB 14.19 (https://dejure.org/2020,3461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de

    Wehrbeschwerde gegen eine Versetzung und die ihr vorausgehende Vororientierung; Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses; Berücksichtigung der persönlichen und familiären Interessen des Soldaten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 und vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.) müssen, soweit eine Versetzung mit einem Ortswechsel verbunden ist, zwar aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen berücksichtigt werden.

    Auch Fragen der Kinderbetreuung oder der schulischen Situation der Kinder begründen regelmäßig, von hier nicht erkennbaren Sonderfällen (vergleichbar dem in Nr. 204 Buchst. b ZE B-1300/46 Genannten) abgesehen, kein Versetzungshindernis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich hier insbesondere aus dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    d) Die zunächst unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson zu der Versetzung des Antragstellers wurde, was grundsätzlich zulässig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. Januar 2007 - 1 WDS-VR 7.06 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 4 Rn. 27), am 9. Oktober 2018 nachgeholt.
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    Soweit sich der Antragsteller mit seinem - gegen den Beschwerdebescheid vom 4. Februar 2019 insgesamt gerichteten - Antrag auf gerichtliche Entscheidung unmittelbar gegen die Vororientierung vom 13. September 2018 wendet, ist der Antrag unzulässig, weil die Mitteilung einer Versetzungsabsicht (Vororientierung) nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine bloß vorbereitende Zwischenentscheidung und keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellt (vgl. zuletzt ausführlich Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19
    Die berufliche Situation der Ehefrau des Antragstellers kann nicht dazu dienen, zwingend seinem Wunsch zu folgen, an einem bestimmten Standort bleiben zu können oder eine bestimmte vorgesehene Verwendung abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2024 - 1 W-VR 9.23
    Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WB 1.23

    Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten oder der zuständigen

    Eine Nachholung mit heilender Wirkung ist indessen grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19 - juris Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung;

    Ein Antrag gegen die Ankündigung einer Versetzung wäre unzulässig (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N., vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 19.05.2023 - 1 W-VR 1.23

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen einer Umsetzung eines Soldaten

    Eine Nachholung mit heilender Wirkung ist indessen grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19, 1 WB 14.19 - juris Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

    Bereits eine Vororientierung (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N., vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Rn. 14 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 18) stellt keine selbständig anfechtbare truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar.
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